Wer als Arbeitnehmer tätig ist, ist gleichzeitig gezwungen, Beiträge in unsere staatlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen einzuzahlen.
Diese teilen sich zum größten Teil in Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf.
Wenn man sich auf der Gehaltsabrechnung einmal die sehr hohen Beitragszahlungen ansieht, könnte man denken, dass man einen außerordentlich guten Versicherungsschutz haben muß und somit auch mit einer guten Leistung rechnen kann.
So ist es aber leider nicht, denn unser Sozialrecht sagt aus, dass der Finanzstarke für den Finanzschwachen da sein muß.
Die gesetzliche Krankenversicherung: Hier zahlt ein Durchschnittsverdiener fast 400 € monatlich ein, wobei ein Auszubildender im Durchschnitt gerade mal 70 € monatlich dort einzahlt.
Für denjenigen, der gar nicht arbeitet, zahlt der Staat einen Mindestbeitrag dort ein. Das heisst, der, der viel Verdient, muß die Beiträge des Geringverdieners ausgleichen. Im Schnitt bedeutet es, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen, bei der auch noch deutlich teureren medizinischen Behandlungskosten, gar nicht mit den eingenommenen Beiträgen auskommen können.
Leistungskürzungen von Jahr zu Jahr sind die Folge. Dieses bedeutet, das man bei einer Krankheit häufig sehr hohe Eigenbeteiligungen zu tragen hat.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung: Auch hier ist es genau das gleiche. Beitragszahlungsprobleme und die sehr hohen Pflegekosten, die dazu führen, dass die Leistungen nicht Ansatzweise die Kosten im Pflegefall decken.
Wenn man sich im Alter nicht mehr selbst versorgen kann, braucht man fremde Hilfe – und die wird immer teurer. Reicht die gesetzliche Absicherung nicht aus, zahlt man den Rest aus der eigenen Tasche. Wenn das Vermögen zu Ende ist, springt das Sozialamt ein – und holt sich das Geld vom Ehepartner oder den Unterhaltspflichten Kindern wieder.
Die monatlichen Pflegekosten in einem Pflegeheim belaufen sich auf ca. 3500 €.
Von der gesetzlichen Pflegeversicherung werden aber im Schnitt nur ca. 1600 € davon übernommen. Den Rest muß man selber aufbringen.
Die gesetzliche Rentenversicherung: Auch hier haben wir das gleiche. Beitragszahlungsprobleme!
Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine Umlage finanzierte Rentenversicherung. Beim Umlageverfahren wird das eingezahlte Geld sofort verwendet, um die Rente zu bezahlen.
Das bedeutet, die Beiträge, die wir heute einzahlen, werden sofort an unsere heutigen Rentner ausgezahlt. Gehen wir später selber in Rente, werden unsere Rentenzahlung dann von dem späteren Beitragszahler finanziert. Da die Geburtenrate aber stetig sinkt und gleichzeitig die Lebenserwartungen steigen, ist dieses Modell nicht mehr lange zu halten. Jeder Bürger muß sich darauf einstellen, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Grundversorgung wird.
Nach heutigem Stand sollte man davon ausgehen, dass man im Alter gerade Mal ca. 60% von seinem Nettogehalt an Rente bekommt. ( Wie gesagt, nach heutigem Stand )
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig Erwerbslos werden sollte, zahlt einen die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Aber auch diese würde sich bei einem Durchschnittsverdiener gerade Mal auf ca. 800 € im Monat belaufen.
Würde eine versicherte Person versterben, würde der Ehepartner eine Witwenrente ausgezahlt bekommen. Aber auch hier sollte sich ein Durchschnittsverdiener darauf einstellen, das diese Witwenrente sich gerade Mal bei ca. 350 € im Monat belaufen wird.
Egal ob Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenzahlung, Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente, jeder sollte an dieser kleinen Aufstellung erkannt haben, das die gesetzlichen Sozialversicherungen nur eine kleine Grundabsicherung abdecken.
In sehr vielen Fällen ist der soziale Absturz von Familien vorprogrammiert.
Schützen können Sie sich nur durch zusätzliche private Vorsorgeversicherungen.
Die Möglichkeiten sind vielfältig. (siehe private Vorsorge)
Wir haben Ihnen hier nur einen kleinen Einblick zu den Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen gegeben. Diese Beispiele ersetzen aber auf keinen Fall eine persönliche Beratung. Nur in einer persönlichen Beratung haben wir die Möglichkeit, Ihre genauen persönlichen Versicherungsleistungen zu analysieren.
Auf einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz können vor allem junge Menschen heute kaum noch verzichten. Wenn man erst am Anfang seines Arbeitslebens steht, hat man noch wenig oder gar keine Beiträge in das gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit, etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit, hat man deshalb in aller Regel sehr geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei wird jeder vierte vor erreichen des regulären Rentenalters erwerbsunfähig – die häufigsten Ursachen sind dabei Schäden an Wirbelsäule und Gelenken, seelische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Krebs.
In Deutschland gibt es derzeit über zwei Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige. Das Risiko, einmal dazu zu gehören, ist durchaus vorhanden und das finanzielle Abrutschen vorprogrammiert.
Denn die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten sind absolut nicht ausreichend. Am 1. Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgeschafft. An ihre Stelle trat die zweistufige Erwerbsminderungsrente ein. Ob Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, hängt nur noch davon ab, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin.
Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist - egal in welchem Beruf - erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden kann.
Der gesetzliche Schutz ist so gering, dass man auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in keinem Beruf verzichten kann.
Private Versicherungsunternehmen gewähren schon Auszubildenden, Studenten und Berufseinsteigern vollen Versicherungssschutz für den angestrebten Job. Wenn man als Versicherter tatsächlich irgendwann aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, bekommt man vom privaten Berufsunfähigkeitsversicherer eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Die Höhe der vertraglichen Berufsunfähigkeitsrente ist meist pauschal beschränkt, solange man den versicherten Beruf noch nicht ausübt – oft auf 1.000 € monatlich. Nach dem Berufsabschluss und dem Eintritt ins Arbeitsleben kann die Versicherung dann in aller Regel sofort aufgestockt werden. Wenn man sich frühzeitig für einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz entscheidet, sind die Beiträge sehr günstig und Versicherungsausschlüsse von Vorerkrankungen selten.
Es gibt sogar Versicherungsunternehmen, die einen jungen Berufstätigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum halben Beitrag für die ersten 10 Versicherungsjahre bieten. Voraussetzung ist, das die versicherte Person noch unter 30 Jahre alt ist.
Die Wahl der passenden Versorgung muß gut bedacht und verglichen werden, denn Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gibt es sehr unterschiedliche Bedingungen, die im Ernstfall entscheidend sind. Wir beraten Sie umfassend und helfen bei der Auswahl der Versicherung, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird und Ihren individuellen Lebensumständen Rechnung trägt.
Wer sich und seine Familie vor hohen Zuzahlungen im Pflegefall schützen möchte, sollte eine
private Pflegeversicherung abschließen. Bei der Tagegeld-Variante dieser Police hängt die Höhe der Leistung von der Pflegestufe ab. Gezahlt wird für jeden Tag, an dem die Pflegeleistungen notwendig werden. Bei der Tagegeld-Variante spielen die tatsächlich entstandenen Pflegekosten keine Rolle für die Leistungszahlung: Auch dann nicht, wenn man als Versicherter später eventuell von Angehörigen und zu Hause versorgt wird. Die Beiträge der privaten Pflegeversicherung richten sich nach Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluss.
Wer einen monatlichen Bedarf von 2.000 Euro absichert, ist in der Regel auf der sicheren Seite. Der Betrag erscheint zunächst hoch – doch bei Monatssätzen im Pflegeheim von 3.500 Euro und mehr, ist in jedem Fall angemessen.
Eine Absicherung von 2.000 Euro gibt es für einen gesunden 30-jährigen schon für ca. 20 Euro im Monat.
Es gibt Tausende von Krankheiten, aber nur eine Gesundheit. Und eben diese Gesundheit gilt es zu erhalten.
Ob mit einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung hängt von der persönlichen und finanziellen Situation ab. Denn gerade die Leistungen und die Beitragszahlungen zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich.
Wir kennen uns im Gewirr der Kassen aus und beraten Sie gerne zu Kassenwechsel und Versicherungspflicht.
Die richtige Kassenwahl kann entscheidend sein für Ihre Gesundheit und obendrein noch um ein paar hundert Euro im Jahr Beitragsentlastung für Sie bedeuten. Aber die freie Kassenwahl und eine Vielzahl von vermeintlich günstigen Betriebskrankenkassen, die um Mitglieder werben, steigt die Verwirrung beim Kunden, und die Kassenwahl wird zur Qual. Diese großen Leistungs- und Beitragsunterschiede machen eine persönliche Beratung unumgänglich. Natürlich gibt es sehr viele unterschiedliche computergestützte Vergleichsprogramme im Internet, diese ersetzen aber keine Beratung zu individuellen Problemen, Sorgen und Nöten. Meist kommt das böse Erwachen dann im Falle einer plötzlich eintretenden Krankheit oder eines Unfalls: Den eventuell verweigert die Kasse die Zahlung, weil der Leistungskatalog der Kasse die nötige Therapie nicht beinhaltet. .
Wir erklären Ihnen gerne die genauen Unterschiede der privaten Krankenkassen. Und auch als gesetzlich Pflichtversicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse können wir Ihnen sehr viele unterschiedliche Zusatzversicherungen vermitteln
Es gibt Hunderte von privaten Zusatzversicherungen mit unterschiedlichen Leistungen, die einfach personenbezogen beraten werden müssen. Nur eine von diesen möchten wir schon hier jeden gesetzlich versicherten empfehlen: Die Zahnzusatzversicherung. Denn die gesetzliche Kasse zahlt bei Zahnersatz nur noch einen geringen Beitrag, so dass Ihr Eigenbeitrag schnell ein paar Tausend Euro bedeuten kann. So eine Zusatzversicherung übernimmt den größten Teil Ihres Eigenbeitrags und kostet nur ein paar Euro im Monat.
Beim Ableben eines Familienmitgliedes tauchen häufig nicht nur persönliche und seelische Probleme auf, sondern auch finanzielle, denn der gesetzliche Schutz ist nie ausreichend.
Hier können Sie Ihre Familie durch eine private Risikolebensversicherung schützen. Zu empfehlen ist so eine Versicherung immer dann, wenn der Rest der Familie nicht selber in der Lage ist, sich ausreichend zu versorgen. Zum Beispiel, wenn der Partner nicht selber arbeiten kann, da er die Kinder versorgen muß. Aber auch als Kreditabsicherung ist so ein Vertrag zu empfehlen.
Es wird mit dem Versicherungsunternehmen eine Laufzeit des Vertrages vereinbart.
So eine Risikolebensversicherung zahlt beim Ableben innerhalb der Laufzeit je nach Vereinbarung eine sehr hohe Todesfallversicherungssumme an Ihre Familie. Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind sehr gering, da es je nach Tarif vereinbart ist, dass die Leistung nur beim Ableben fällig wird.
Da es aber am Deutschen Versicherungsmarkt Gesellschaften gibt, die sich auf Risikolebensversicherungen spezialisiert haben und andere nicht, können die Beitragsprämien sehr unterschiedlich ausfallen.
Eine Kapitalbildende Lebensversicherung hat den Charakter einer Risikolebensversicherung.
Es wird mit dem Versicherungsunternehmen eine Vertragslaufzeit vereinbart. Bis zum Ende der Laufzeit ist die versicherte Person mit einer vereinbarten Versicherungssumme bei Ableben abgesichert. Wie bei der Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme im Todesfall fällig. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme auch am Ende der Laufzeit ausgezahlt, wenn die versicherte Person den Ablauf erlebt. Zusätzlich werden hier noch angesammelte Überschüsse für die versicherte Person zur Auszahlung fällig.
Bei Kapitalbildenden Lebensversicherungen muss die Auswahl und der Vergleich sehr komplexer angelegt werden. Denn die Renditen der Gesellschaften sind sehr unterschiedlich. Diese hängt auch mit unterschiedlichen Geldanlage-Strategien der Unternehmen zusammen und hat auch als Prognose nur einen vorläufigen Charakter.
Durch gesetzliche Vorgaben müssen Verwandte wie z.B. Kinder die Kosten für eine Bestattung eines Familienangehörigen tragen. Diese Regelung zählt immer. Natürlich würde das Sozialamt die Kosten bei Zahlungsunfähigkeit vorstrecken, aber eben nur vorstrecken. Zu einen späteren Zeitpunkt müssen die verauslagten Kosten dem Sozialamt erstattet werden.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Familienangehörigen später die Bestattungskosten tragen müssen, können Sie eine private Sterbegeldversicherung abschliessen.
Mit dem Versicherungsunternehmen wir eine Versicherungssumme vereinbart. Dieses wird im Todesfall an Ihre Familie für die Bestattungskosten ausgezahlt.
Je nach Wunsch werden die meisten Versicherungssummen so um die 4.000 € bis 10.000 € abgeschlossen. Die Beiträge sind abhängig vom Eintrittsalter der versicherten Person und belaufen sich auf einen geringen Beitrag im Monat.
Da diese Versicherungen ohne Gesundheitsangaben abgeschlossen werden können, sind diese Verträge auch für Menschen mit Vorerkrankungen sehr interessant. Im Gegenzug vereinbaren die Versicherungsunternehmen aber eine Leistungswartezeit. Je nach Tarif und Versicherer beträgt die Wartezeit 18 Monate, bis der volle Versicherungsschutz vertraglich gewährt wird.
Auch im hohen Alter ist es unproblematisch so eine Versicherung abzuschließen.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für viele nur noch eine Grundabsicherung.
Leider beschäftigen sich sehr viele Menschen ungern mit diesen Wahrheiten aber die Fakten
sind nun mal nicht wegzudenken. Ein Arbeitnehmer, der seinen Lebensstandard heute mit
1.500 € Nettogehalt im Monat abdeckt, muß davon ausgehen, dass er später den Lebensstandard nicht mal mehr Ansatzweise halten kann, da er nach heutigen Berechnungen nur noch eine Rentenzahlung von ca. 900 € monatlich zu erwarten hat. Hier würde eine Versorgungslücke von 600 € auf einen zukommen. Und das jeden Monat.
Den meisten Menschen ist das auch bewußt, dass die Medien täglich davon berichten. Natürlich wissen die meisten auch, dass Sie ohne private zusätzliche Vorsorge später nicht auskommen, aber es wird dieses Problem immer wieder gerne verdrängt, da viele sich sagen: Ich bin noch jung und eine zusätzliche Vorsorge kann ich mir nicht erlauben.
Zu diesem Argument möchten wir nur sagen: Wer heute glaubt, er könne nicht auf 50 € bis 100 € verzichten, der sollte sich auch die Frage stellen, ob er im Rentenalter auf 600 € monatlich verzichten kann.
Eine zusätzliche Rentenversicherung ist unverzichtbar.
So eine private Rentenversicherung kann man in sehr vielen unterschiedliche Varianten abschließen. Die unterschiedlichen Varianten können nur in einem persönlichen Gespräch vernünftig auf Sie abgeschnitten werden.
Hier nur ein paar Möglichkeiten:
Es gibt Rentenversicherungen die konventionell abgeschlossen werden. Also mit einer sicheren und garantierten Verzinsung und einer garantierten Rentenzahlung.
Dann gibt es Fondsgebundene Rentenversicherungen in unterschiedlicher Variante.
Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung gehen die Sparanteile des Beitrags direkt in einen oder mehreren Investmentfonds.
Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie als Beispiel Aktien, Immobilien oder Rentenpapiere.
Bis zum Beginn der Rentenzahlung an den Versicherten ist die Fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt.
Deshalb sollten die Fonds auch gut ausgewählt werden, nicht jede Fondsgebundene Rentenversicherung hat auch gute Fonds.
Ist die Wertentwicklung des/der gewählten Fonds gut, sind sehr hohe Gewinnchancen möglich. Aber man muss auch mit Verlusten rechnen.
Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages einmal erreicht, zahlt das Versicherungsunternehmen eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.
Solche Fondsgebundene Rentenversicherungen gibt es aber auch schon mit Beitragsgarantien oder Höhststandsgarantien. Dieses ist eine klassische Absicherung zum Laufzeitende, auch dann, wenn die Fonds eigentlich ins Minus gerutscht sind.
Des weiteren kann mann aber auch sogenannte Basisrenten abschließen. Diese Basisrenten sind gerade für Selbständige sehr interessant, weil die Beiträge zu so einer Versicherung steuerlich geltend gemacht werden können.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine Sparform, die besonders für Arbeitnehmer interessant ist. Denn diese erhalten vom Staat hohe Zuschüsse, wenn sie in einen Riester-Vertrag einzahlen. Ein Riester-Vertrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen, die die Riester-Rente von der Sicherheit und den Nutzungsmöglichkeiten an die gesetzliche Altersrente heranführen. Damit will der Staat sichern, dass die Riester-Rente eine altersgemäße Sicherungsform wird und die gesetzliche Rente umfassend und existenzfördernd ergänzt.
Ein Bürger mit geringen Einkünften und Kindern wird hier am meisten gefördert. Teilweise ist es möglich, dass der Zuschuß höher ausfällt wie der Eigenbeitrag.